Der Erfolg eines Produkts hängt maßgeblich auch von dessen äußerer Gestaltung ab. Diese kann durch Patente, Gebrauchsmuster und Marken nicht ausreichend geschützt werden. Vielmehr kann ein umfassender
Schutz vor Nachahmung jeglicher Art von Designs (z.B. von Möbeln, Geräten, Maschinen, Verpackungen, Inneneinrichtungen) nur durch die Anmeldung von Geschmacksmustern erreicht werden.

Gerne beraten wir Sie in den folgenden Bereichen:

• Entwicklung von Strategien zur Vermeidung und Bekämpfung von
Geschmacksmusterverletzungen
• Geschmacksmusterrecherchen
• Beurteilung der Schutzrechtsfähigkeit von Designs
• Prüfung etwaiger Schutzrechtskollisionen
• Geschmacksmusteranmeldungen
• Geschmacksmusterlizenzierungen

Darüber hinaus vertreten wir Sie bundesweit in Geschmacksmuster-streitsachen. Hierzu gehört sowohl Ihre Verteidigung gegen Angriffe durch Geschmacksmuster-Inhaber als auch die Verfolgung von Verletzungen Ihrer Geschmacksmuster durch:

• Abmahnungen
• Unterlassungsverpflichtungserklärungen
• Schutzschriften
• Einstweilige Verfügungen
• Widerspruchsverfahren gegen einstweilige Verfügungen
• Abschlussverfahren (Abschlussschreiben, Abschlusserklärungen)
• Klageverfahren (Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatzklagen etc.)
• Ordnungsmittelverfahren
• Zwangsmittelverfahren