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Technische Erfindungen stellen einen wichtigen Bestandteil des unternehmerischen Know-hows dar. Sie bedürfen daher eines besonderen Schutzes. Dieser kann – je nach Einzelfall – durch die Anmeldung und anschließende Erteilung von Patenten und Gebrauchsmustern erzielt werden.
Gerne beraten wir Sie in den folgenden Bereichen:
• Entwicklung umfangreicher Schutzrechtsstrategien
• Entwicklung von Strategien zur Vermeidung und Bekämpfung von
Schutzrechtsverletzungen
• Patent- und Gebrauchsmusterrecherchen
• Beurteilung der Schutzrechtsfähigkeit von Erzeugnissen oder Verfahren
• Prüfung etwaiger Schutzrechtskollisionen
• Schutzrechtsanmeldungen in Kooperation mit Patentanwälten
• Patent- und Gebrauchsmusterlizenzierungen
Darüber hinaus vertreten wir Sie bundesweit in Patent- und Gebrauchsmusterstreitsachen. Hierzu gehört sowohl Ihre Verteidigung gegen Angriffe durch Inhaber von Patenten und Gebrauchsmustern als auch die Verfolgung von Verletzungen Ihrer Schutzrechte durch:
• Abmahnungen
• Unterlassungsverpflichtungserklärungen
• Schutzschriften
• Einstweilige Verfügungen
• Widerspruchsverfahren gegen einstweilige Verfügungen
• Abschlussverfahren (Abschlussschreiben, Abschlusserklärungen)
• Klageverfahren (Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatzklagen etc.)
• Ordnungsmittelverfahren
• Zwangsmittelverfahren
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