Als Marktverhaltensrecht ist das Recht des unlauteren Wettbewerbs (kurz: Wettbewerbsrecht) für jeden Unternehmer von Bedeutung. Denn das Wettbe-
werbsrecht betrifft alle Formen der Absatzförderung, also insbesondere Werbung, Marketing und Vertrieb.

Gerne beraten wir Sie u.a. in den folgenden Bereichen:

• Marketingmaßnahmen, z.B.
• Internetauftritt
• Kataloge
• Werbung / Werbebeschränkungen

• Verkaufsförderungsmaßnahmen, z.B.
• Gewinnspiele
• Preisausschreiben
• Preisnachlässe

• Beachtung von Marktverhaltensregeln, z.B.
• Arzneimittelgesetz (AMG)
• Elektrogerätegesetz (ElektroG)
• Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
• Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
• Kosmetikverordnung (KosmetikV)
• Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
• Preisangabenverordnung (PAngV)
• Telemediengesetz (TMG)

Darüber hinaus vertreten wir Sie bundesweit in Wettbewerbsprozessen aller Art. Hierzu gehört sowohl Ihre Verteidigung gegen Angriffe Ihrer Mitbewerber als auch die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen Ihrer Konkurrenz durch:

• Abmahnungen
• Unterlassungsverpflichtungserklärungen
• Schutzschriften
• Einstweilige Verfügungen
• Widerspruchsverfahren gegen einstweilige Verfügungen
• Abschlussverfahren (Abschlussschreiben, Abschlusserklärungen)
• Klageverfahren (Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatzklagen etc.)
• Ordnungsmittelverfahren